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WILLKOMMEN BEI DEN BÖLLERSCHÜTZEN PFUHL

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BÖLLERSCHÜTZEN

Worum es bei uns geht

"Böllerschießen" ist eine kontrollierte Erzeugung von Knall durch die Explosion von Böllerpulver in zugelassenen Böllergeräten. Die Motivation ist es, bei öffentlichen Veranstaltungen Freude zum Ausdruck zu bringen.

Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte bei der Vorstellung heute in München: “Böllern ist in Bayern gelebte Tradition: Über 700 Vereine mit rund 10.000 aktiven Mitgliedern pflegen dieses jahrhundertealte Brauchtum. Unsere Böllerschützinnen und Böllerschützen kommen dieser Tradition mit großer Umsicht nach."


Der Erwerb von und der Umgang mit Böllerpulver unterliegen den Anforderungen des Sprengstoffgesetzes und den Verordnungen zu diesem Gesetz. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an die Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Böllerschützen. Ziel ist es, Menschen, Umwelt und Sachgüter zu schützen sowie Unfälle oder Missbrauch zu vermeiden
Das Böllern selbst hat eine traditionsreiche und teilweise auch durch alte Chroniken belegte Geschichte, die bis in das ausgehende 15. Jahrhundert zurückreicht. Jedoch ist es trotz allen Nachforschungen bis heute nicht gelungen, das Entstehen dieses Brauchtums schlüssig nachzuweisen.
Es ist nachweisbar, dass seit Jahrhunderten im gesamten deutschsprachigen Raum, von Mecklenburg bis Tirol, von Bayern bis Westfalen und bis tief in böhmische Gebiete schon geböllert wurde.
Den spärlichen Informationen nach hat sich das Böllern aus mehreren Bereichen entwickelt. So sollte es zum einen der Abwehr von bösen Geistern und Dämonen dienen, und gleichzeitig helfen, das Wetter zu ändern und die Natur zu erwecken. Auch sollte es die Lebensfreude zum Ausdruck bringen, wenn Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten anstanden.
Es galt mit als höchster Achtungserweis, wenn Herrscher und Könige zu Besuch kamen und mit Böllerschüssen empfangen wurden. Auch um rasche und zuverlässige Warnungen zu verbreiten wurde geböllert. So war es noch Anfang des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Teilen der Alpenländer üblich, bei Feuer, Kriegs- oder sonstiger Gefahr von den abgelegenen Gehöften der Bergbauern aus durch Böllern auf sich aufmerksam zu machen.

AKTIVITÄTEN

Was wir anbieten

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Traditionspflege

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Übungsschießen

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Wochenendausflüge

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Sonderveranstaltungen

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

WIE WERDE ICH BÖLLERSCHÜTZE?

Das Mindestalter sollte 21 Jahre sein bzw. in wenigen Ausnahmefällen 18 Jahre.
Zusätzlich braucht ihr eine  Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wenn diese vorliegt, ist der nächste Schritt, die Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde.

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Hier bekommt ihr ein Zeugnis, welches ihr zur Beantragung für die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) braucht. Die Erlaubnis ist in der Regel gültig für 5 Jahre und kann danach verlängert werden.
Der Verein muss dazu die Mitgliedschaft des Antragstellers bestätigen. Anderen Personen ist das Böllerschießen grundsätzlich verboten.

0731 713555

Im Brittle 14, 89233 Neu-Ulm

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